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Breitbandversorgung Hattenhausen
Paralleles Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren
nach Nr. 6.4.1 der Bayerischen Breitbandrichtlinie
für den Ortsteil Hattenhausen-
 
 
1. Ausgangslage
 
a. Die Stadt Riedenburg führt ein Markterkundungsverfahren nach Nummer 6.1, dritter Absatz der „Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009, zuletzt geändert durch Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirt-schaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 01. Dezember 2010, durch.
Mit dem Markterkundungsverfahren soll ein Betreiber elektronischer Kommunika-tionsnetze identifiziert werden, der sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sieht, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im definierten Bedarfsgebiet anzubieten.
 
b. Zeitgleich führt die Stadt Riedenburg ein Auswahlverfahren nach Nummer 6.4 der „Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breit-bandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009, zuletzt geändert durch Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 01. Dezember 2010, durch.
Das Auswahlverfahren dient der Identifizierung eines Netzbetreibers, der mit öffent-lichem Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines leitungs- und funkbasierten Breit-bandnetzes im definierten Bedarfsgebiet realisieren kann. Es unterliegt den Grundsätzen der Anbieter- und Technologieneutralität.
Ein öffentlicher Zuschuss wird nur gewährt, wenn das Markterkundungsverfahren ergebnislos verlaufen ist.
 
 
2. Unterversorgungssituation
 
Die Stadt Riedenburg (ca. 5.600 Einwohner, Lkr. Kelheim) weist Gebiete auf, die
- noch unzureichend mit Breitband versorgt sind (d.h. Übertragungsgeschwindigkeit unter 1 Mbit/s),
- oder in denen ein darüber hinausgehender erhöhter Bedarf für ansässige Gewerbetreibende, Freiberufler und landwirtschaftliche Betriebe besteht.  
Die Stadt Riedenburg hat eine Ist- und Bedarfsanalyse nach Nummer 6.1 der Breitbandrichtlinie durchgeführt, aus der sich die konkrete Unterversorgung der Ortsteile bzw. der erhöhte Bedarf ergibt:
 
Ortsteil Hattenhausen: 28 Haushalte unterversorgt (384 kbit/s)
 
Weitere Auskünfte können beim Breitbandpaten der Stadt Riedenburg, Herrn Günther Wagner (siehe Ziffer 8), angefordert werden.
 
 
3. Zieldefinition
 
Ziel des Verfahrens zur Markterkundung und Auswahl ist die Ermittlung eines Betreibers, der eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung für Unternehmer und Freiberufler in den betroffenen Gemeindeteilen sicherstellt.
Danach ist eine Versorgung mit einer mittleren effektiven Datenrate von mindestens 6 Mbits/s bis 16 Mbit/s im Download bedarfsgerecht, die in mindestens 90% der Zeit den Nutzern zur Verfügung stehen sollte.
Die Inbetriebnahme soll spätestens 12 Monate nach Auftragserteilung erfolgen.
 
 
4. Anforderungen
 
Der Anbieter hat eine technische und im Falle eines öffentlichen Zuschussbedarfs auch eine finanzielle Offerte abzugeben. Dazu gehört ein konkretes technisches Konzept für einen Breitbandinfrastrukturausbau im Gemeindegebiet.
Ist ein Zuschuss zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit nötig, so ist dieser Zuschuss-bedarf plausibel zu begründen. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen und deren Kosten darzustellen. Es gilt Nummer 6.4.3 der Breitbandrichtlinie.
 
 
Die Offerte muss folgende Inhalte aufweisen:
 
- Vorstellung des Netzbetreibers
- Referenzen
- Technisches Konzept zur Realisierung der Breitbandinfrastruktur
- Mittlere reale Datenrate im Download und Upload
- Endkundenpreise, inklusive Bereitstellungsgebühr und Kosten für Endkundengeräte
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkundenverträge
- Zeitliche Verfügbarkeit einer Mindestübertragungsgeschwindigkeit von 1 Mbit/s
- Zuschussbedarf zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit (nur im Auswahlverfahren)
- Versorgungs- und Erschließungsgrad (auch grafische Darstellung)
- Zeitpunkt der Inbetriebnahme
 
 
5. Besonderheiten im Auswahlverfahren
 
a. Bewertungskriterien
    - Zuschussbedarf mit 30 %
    - Höhe der Endkundenpreise mit 25 %
    - Versorgungsgrad mit 20 %
    - Technisches Konzept (prozentuale Verfügbarkeit, mittlere effektive Datenraten etc.) mit 15 %
    - Zeitpunkt der Inbetriebnahme mit 5 %
    - Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit mit 5 %
 
b. Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene
 
Anderen Netz- und Dienstebetreibern muss ein offener, diskriminierungsfreier Netz-zugang auf Vorleistungsebene gewährt werden.
 
c. Netzbetrieb
 
Der Netzbetrieb ist für mindestens 7 Jahre aufrecht zu erhalten.
 
 
6. Sonstiges
 
Wird für den Betrieb der Breitbandinfrastruktur eine Lizenz benötigt, ist diese vorzulegen. Vorzulegen ist auch eine etwaige Registrierung des Netzbetreibers bei der Bundesnetzagentur und eine Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikations-anlagen beziehen, eingehalten werden.
 
 
7. Fristen
 
Offerten für das Markterkundungsverfahren müssen spätestens am 28.11.2011 beim Breitbandpaten der Stadt Riedenburg eingegangen sein (siehe Ziffer 9).
 
Offerten für das Auswahlverfahren müssen spätestens am 12.12.2011 beim Breitbandpaten der Stadt Riedenburg eingegangen sein (siehe Ziffer 8).
 
 
8. Ansprechpartner
 
Ansprechpartner ist der gemeindliche Breitbandpate Herr Günther Wagner,
St.-Anna-Platz 2, 93339 Riedenburg,
Tel: 09442/9181-14, Fax: /918171, Email: guenther.wagner@riedenburg.de.
 
Anlagen:  Lageplan
 
Riedenburg, 31.10.2011
Stadt Riedenburg

Schneider
1. Bürgermeister
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