Das Einwohnermeldeamt ist berechtigt, an Parteien und Wählergruppen die Namen und Adressen von Wahlberechtigten weiterzugeben.
Sofern Sie dies nicht möchten, können Sie dem widersprechen. Hierzu ist im Rathaus, Zimmer Nr. 5 eine entsprechende Erklärung zu unterzeichnen, diese gilt bis auf Widerruf.