Neuregelung bei der Beantragung von Ausweisdokumenten
Bundesweit einheitliche Neuregelung bei der Beantragung von Ausweisdokumenten
Passfotos dürfen voraussichtlich ab 01. Mai 2025 ausschließlich digital erstellt werden. Ausgedruckte Lichtbilder werden ab diesem Zeitpunkt im Rahmen der Antragstellung von Reisepässen und Personalausweisen nicht mehr akzeptiert.
Das Bundesinnenministerium verfolgt mit dieser Maßnahme das Ziel, die Sicherheit zu erhöhen und Manipulationen durch sogenannte „Morphing“-Techniken zu verhindern. (Morphing bezeichnet eine digitale Technik, bei der zwei oder mehr Fotos zu einem einzigen Bild verschmolzen werden.)
Zusammengefasst haben Bürger*innen voraussichtlich ab 01. Mai 2025 drei Möglichkeiten, ein digitales, biometrietaugliches Passbild zu erhalten:
1. bei einem zertifizierten Fotostudio |
2. in einem zertifizierten Drogeriemarkt oder |
3. direkt im Einwohnermeldeamt |
Lässt man das Bild in einem Fotostudio oder einer Drogerie aufnehmen, muss der Fotograf bzw. der Drogeriemarkt an eine spezielle Cloud angeschlossen sein, sodass das Bild über gesicherte elektronische Übermittlungswege an das Bürgeramt weitergeleitet werden kann. Informieren Sie sich bitte im Voraus, ob der von Ihnen gewählte Betrieb diese Zertifizierung bietet. In der Regel erhalten Antragsteller dann einen QR-Code, den sie beim Einwohnermeldeamt vorlegen müssen.
Neu ist, dass es ab diesem Zeitpunkt auch in den Behörden möglich sein wird, das Passbild direkt vor Ort zu machen. Die vsl. Gebühr für das Lichtbild beträgt dann 6,- € pro Dokumentenantrag.
Laut aktuellen Informationen kann es möglicherweise zu Verzögerungen bei der Lieferung der Foto-Aufnahmegeräte durch die Bundesdruckerei an die Städte und Gemeinden kommen. Nichtsdestotrotz wird die Möglichkeit, mitgebrachte Lichtbilder in das System einzuscannen, voraussichtlich ab dem 01. Mai 25 deaktiviert.
Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit gerne mit dem Einwohnermeldeamt der Stadt Riedenburg
(Telefonnummer: 09442 9181-25 oder per E-Mail) in Verbindung setzen.