Ausweisdokumente: Stadt Riedenburg

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Energiemonitor
Es handelt sich hier um ein Tool/digitales Dashboard zur Visualisierung der Energieerzeugung und des Energieverbrauchs in Riedenburg für die Bürger*innen.
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Bayernwerk AGLilienthalstraße 793049 Regensburg
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datenschutz@bayernwerk.de

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Bürgerservice

Ausweisdokumente

Das Einwohnermeldeamt der Stadt Riedenburg informiert im Folgenden über die Antragstellung und Abholung Ihrer Ausweisdokumente. Sollten sich dennoch offene Fragen diesbezüglich ergeben, stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen unter folgenden Kontaktdaten gerne zur Verfügung:

Einwohnermeldeamt
Sankt-Anna-Platz 2
Telefonnummer: 09442 9181 25
Faxnummer: 09442 9181 71
E-Mail schreiben

Öffnungszeiten:

Montag – Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

Nach Terminvereinbarung:

Montag/Dienstag: 14:00-16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00-17:30 Uhr

Allgemeine Hinweise

  • Da der Haupteingang nachmittags geschlossen ist, würden wir Sie bitten, bei den Nachmittagsterminen an der weißen Tür zu klingeln.
  • Hier finden Sie alle wichtigen Formulare das Einwohnermeldeamt betreffend.
  • Ausweispflicht:
    • Sobald Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Deutschland leben, benötigen Sie einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass. (Personalausweisgesetz)
    • Sollten Sie allerdings nicht mehr alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, besteht für Sie die Möglichkeit, sich von der Ausweispflicht befreien zu lassen. Bei weiteren Fragen hierzu, können Sie jederzeit gerne auf die Ansprechpartner*innen im Einwohnermeldeamt zukommen.
  • Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie im Auswärtigen Amt oder in Ihrem Reisebüro.
  • Hier finden Sie alle Informationen zum Reisen mit Minderjährigen.

Personalausweis

Wie läuft die Antragstellung ab und welche Unterlagen muss ich mitbringen?

  • Welche Unterlagen muss ich zur Antragstellung mitbringen?
    • bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass)
    • ein aktuelles biometrisches Passfoto
      • NEU: Passfotos dürfen seit 01. Mai 2025 ausschließlich digital erstellt werden. Ausgedruckte Lichtbilder werden seitdem im Rahmen der Antragstellung von Reisepässen und Personalausweisen nicht mehr akzeptiert. Demnach haben Bürger*innen drei Möglichkeiten, ein digitales, biometrietaugliches Passbild zu erhalten: bei einem zertifizierten Fotostudio, in einem zertifizierten Drogeriemarkt oder direkt im Einwohnermeldeamt. Weitere Infos diesbezüglich finden Sie hier (PDF-Dokument, 87,86 KB, 24.04.2025).
    • Heiratsurkunde und Geburtsurkunde im Original (falls erforderlich)
       
  • Was ist bei der Beantragung eines Personalausweises für Minderjährige (unter 16 Jahren) zu beachten?
    • Sowohl das Kind als auch ein Sorgeberechtigter muss zur Beantragung anwesend sein.
    • Es muss eine Zustimmungserklärung mitgebracht werden, welche von allen Sorgeberechtigten zu unterschreiben ist. Diese können Sie hier auf der Homepage herunterladen und unterschrieben mit zur Antragstellung mitbringen. Oder aber Sie bekommen die Zustimmungserklärung bei der Antragstellung mit und bringen diese unterschrieben zur Abholung der Ausweisdokumente mit. Dazu muss jeweils der Personalausweis/Reisepass des nicht anwesenden Sorgeberechtigten vorgelegt werden. Die Unterschriften auf der Zustimmungserklärung müssen mit den vorliegenden Ausweisdokumenten vergleichbar sein.
    • Sollte ein Elternteil das alleinige Sorgerecht haben, muss ein Beschluss vom Gericht bzw. eine Negativerklärung mitgebracht werden.
       
  • Muss ich persönlich vorbeikommen?
    • Um einen Personalausweis zu beantragen, muss jeder persönlich (auch Kinder) im Einwohnermeldeamt erscheinen, da u.a. auch Ihre Fingerabdrücke und Unterschriften aufgenommen werden müssen.

Wie und wann kann ich meinen Personalausweis abholen?

  • Sie werden vom Einwohnermeldeamt telefonisch oder per E-Mail kontaktiert, sobald Ihr Ausweisdokument abholbereit ist (Dauer bis zur Fertigstellung: ca. 2 Wochen)
  • In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser ist max. 3 Monate gültig, kostet 10 Euro und wird direkt vor Ort ausgestellt.
  • Sollten Sie Ihren Ausweis nicht persönlich abholen können, können Sie hier die Vollmachtserklärung herunterladen und unterschrieben dem bevollmächtigten Abholer mitgeben.

Wie lange ist mein Personalausweis gültig?

  • Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres ist der Personalausweis sechs Jahre gültig, danach zehn Jahre. Achtung: Wenn sich das Aussehen des Kindes (z.B. durch Wachstum oder andere Veränderungen) so stark verändert, dass eine Identifizierung nicht mehr möglich ist, wird das Ausweisdokument auch vor Ablauf der regulären Gültigkeit ungültig und muss neu beantragt werden.
  • Bitte um Beachtung: Sobald eine Änderung der Augenfarbe eintritt, sind Ausweisdokumente ebenfalls ungültig.

Meine Pin für die Online-Ausweisfunktion ist nicht mehr auffindbar, was kann ich tun?

  • Wenn Ihre Pin nicht mehr auffindbar sein sollte, können Sie jederzeit gerne vorbeikommen, um eine neue 6-stellige Pin, die Sie sich gerne schon im Vorhinein überlegt und notiert haben, im Einwohnermeldeamt vor Ort setzen.

Wie muss ich vorgehen, wenn ich meinen Personalausweis verloren habe bzw. mir dieser gestohlen wurde?

  • Es ist unerlässlich, schnellstmöglich eine Verlustmeldung bzw. Diebstahlmeldung im Einwohnermeldeamt abzugeben (auch wenn Sie bereits eine Verlustmeldung bei der Polizei oder Auslandsvertretung vorgenommen haben). Vorab können Sie gerne die Onlineausweisfunktion unter der Telefonnummer Telefonnummer: (+49) 116 116 kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz sperren lassen. Zusätzlich ist der Sperrnotruf auch über Telefonnummer: (+49) 30 40 50 40 50 erreichbar. Hierfür benötigen Sie das Sperrkennwort, welches Ihnen bei der Abholung übermittelt wird.

Reisepass

Wie läuft die Antragstellung ab und welche Unterlagen muss ich mitbringen?

  • Welche Unterlagen muss ich zur Antragstellung mitbringen?
    • bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass)
    • ein aktuelles biometrisches Passfoto
      • NEU: Passfotos dürfen seit 01. Mai 2025 ausschließlich digital erstellt werden. Ausgedruckte Lichtbilder werden seitdem im Rahmen der Antragstellung von Reisepässen und Personalausweisen nicht mehr akzeptiert. Demnach haben Bürger*innen drei Möglichkeiten, ein digitales, biometrietaugliches Passbild zu erhalten: bei einem zertifizierten Fotostudio, in einem zertifizierten Drogeriemarkt oder direkt im Einwohnermeldeamt. Weitere Infos diesbezüglich finden Sie hier.
    • Heiratsurkunde und Geburtsurkunde im Original (falls erforderlich)
  • Was ist bei der Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige (unter 18 Jahren) zu beachten?
    • Sowohl das Kind als auch ein Sorgeberechtigter muss zur Beantragung anwesend sein.
    • Es muss eine Zustimmungserklärung mitgebracht werden, welche von allen Sorgeberechtigten zu unterschreiben ist. Diese können Sie hier auf der Homepage herunterladen und unterschrieben mit zur Antragstellung mitbringen. Oder aber Sie bekommen die Zustimmungserklärung bei der Antragstellung mit und bringen diese unterschrieben zur Abholung der Ausweisdokumente mit. Dazu muss jeweils der Personalausweis/Reisepass des nicht anwesenden Sorgeberechtigten vorgelegt werden. Die Unterschriften auf der Zustimmungserklärung müssen mit den vorliegenden Ausweisdokumenten vergleichbar sein.
    • Sollte ein Elternteil das alleinige Sorgerecht haben, muss ein Beschluss vom Gericht bzw. eine Negativerklärung mitgebracht werden.
  • Für Personen, die viel verreisen, besteht die Möglichkeit, einen auf 48 Seiten erweiterten Reisepass zu beantragen.
  • Muss ich persönlich vorbeikommen?
    • Um einen Reisepass zu beantragen, muss jeder persönlich (auch Kinder) im Einwohnermeldeamt erscheinen, da u.a. auch Ihre Fingerabdrücke und Unterschriften aufgenommen werden müssen.

Wie und wann kann ich meinen Reisepass abholen?

  • Sie werden vom Einwohnermeldeamt telefonisch kontaktiert, sobald der Reisepass abholbereit ist.
  • Die Dauer der Fertigstellung des Reisepasses beträgt derzeit ca. 6 Wochen.
  • In besonders dringenden Fällen kann ein Expressreisepass beantragt werden. Dieser wird ca. 3-5 Werktage nach Antragstellung von der Bundesdruckerei an das Einwohnermeldeamt geliefert. Bitte bedenken Sie, dass der Expressreisepass mit einer erhöhten Gebühr verbunden ist.
  • Sollten Sie Ihren Ausweis nicht persönlich abholen können, können Sie hier die Vollmachtserklärung herunterladen und unterschrieben dem bevollmächtigten Abholer mitgeben.

Wie lange ist mein Reisepass gültig?

  • Der Reisepass ist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sechs Jahre gültig, danach zehn Jahre. Achtung: Wenn sich das Aussehen des Kindes (z.B. durch Wachstum oder andere Veränderungen) so stark verändert, dass eine Identifizierung nicht mehr möglich ist, wird das Ausweisdokument auch vor Ablauf der regulären Gültigkeit ungültig und muss neu beantragt werden.
  • Bitte um Beachtung: Sobald eine Änderung der Augenfarbe eintritt, sind Ausweisdokumente ebenfalls ungültig.

Wie muss ich vorgehen, wenn ich meinen Reisepass verloren habe bzw. mir dieser gestohlen wurde?

  • Es ist unerlässlich, schnellstmöglich eine Verlustmeldung bzw. Diebstahlmeldung im Einwohnermeldeamt abzugeben (auch wenn Sie bereits eine Verlustmeldung bei der Polizei oder Auslandsvertretung vorgenommen haben).