Briefwahlunterlagen
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
Hierfür haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Briefwahlunterlagen online beantragen (Der Online-Antrag ist bis 01.10.2023 möglich).
- Mittels Antrags auf der Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsschreibens. Diesen bitte ausgefüllt und unterschrieben an die Stadt Riedenburg, Sankt-Anna-Platz 2, 93339 Riedenburg schicken, direkt in den Briefkasten am Rathaus einwerfen oder persönlich im Einwohnermeldeamt (Zimmer Nr. 4) abgeben.
Es ist unzulässig, den elektronischen Wahlscheinantrag für eine/n andere/n zu stellen! Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 bis 108d des Strafgesetzbuchs).
Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen per Post zugesandt oder im Falle einer persönlichen Vorsprache direkt ausgehändigt.
Wer für eine/n andere/n Stimmberechtigte/n Briefwahlunterlagen abholen möchte, muss eine schriftliche Vollmacht der/des Stimmberechtigten vorlegen. Bitte beachten Sie, dass nicht mehr als vier Stimmberechtigte bei der Entgegennahme von Briefwahlunterlagen vertreten werden können.
Wahlscheinanträge können von der Stadt nur bis 06.10.2023, 15.00 Uhr, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung darüber hinaus auch bis zum Wahltag (08.10.2023), 15.00 Uhr, bearbeitet werden.
Sollten Ihnen die Briefwahlunterlagen nicht zugehen, können Sie bis 07.10.2023, 12.00 Uhr einen neuen Wahlschein beantragen.
Für Rückfragen steht Ihnen das Einwohnermeldeamt unter den Telefonnummern 09442 9181-25 und -35 gerne zur Verfügung!
Ihr Wahlamt
Stadt Riedenburg
Weitere Informationen zu den Wahlen:
Keine Wahlwerbung?
Der Stadtrat hat am 03.06.2013 beschlossen, dass durch das Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung künftig keine Adressen im Zusammenhang mit Wahlen an Parteien und Wählergruppen herausgegeben werden. Daneben haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, der Weiterleitung Ihrer Meldedaten an Parteien und Wählergruppen zu widersprechen. Hierzu ist im Rathaus, Einwohnermeldeamt Zimmer Nr. 4 eine entsprechende Erklärung zu unterzeichnen.
Landtags- und Bezirkswahlen 2023
Bekanntmachung:
- Wahlbekanntmachung Landtags- und Bezirkswahlen 2023 (PDF-Datei)
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl und die Bezirkswahl am 08.10.2023 (PDF-Datei)
- Bekanntmachung über die Wahlkreisvorschläge für die Landtagswahl und die Bezirkswahl am 8. Oktober 2023 (PDF-Datei)
- Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen (PDF-Datei)
Bundestagswahl 2021
Hier finden Sie Informationen zum Ergebnis.
Volksbegehren 2021
Hier (PDF-Datei) finden Sie Informationen zum Ergebnis.
Kommunalwahlen 2020
Europawahl 2019
Die Wahlergebnisse wurden am Wahlabend über das Landratsamt Kelheim veröffentlicht.