Windkraft in Riedenburg
Der Bund hat am 20.07.2022 das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (sog. Wind-an-Land-Gesetz) beschlossen. Das Gesetz trat am 01.02.2023 in Kraft. Ziel ist es, den Mangel verfügbarer Fläche für den beschleunigten Ausbau der Windenergie an Land zu beheben.
Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) als Teil des Wind-an-Land-Gesetzes sieht hierbei eine Verteilung sogenannter „Flächenbeitragswerte“ auf die Länder vor. Demnach sollen bis Ende des Jahres 2027 1,1 % und bis Ende des Jahres 2032 1,8 % der Landesfläche Bayerns für Windkraftanlagen ausgewiesen sein.
Bei der Aufteilung des Gesamtziels auf die Bundesländer wurden die je nach Bundesland unterschiedlichen Voraussetzungen für den Ausbau der Windenergie an Land berücksichtigt. Die Länder können die Flächen wiederum entweder selbst ausweisen, oder als Teilflächenziele auf nachfolgende Planungsebenen „herunterbrechen“.
Mit Blick auf das geforderte „Herunterbrechen“ der Flächenbeitragswerte hat sich der Freistaat Bayern dazu entschieden, den 18 Planungsregionen in Bayern aufzutragen, in ihren Regionalplänen im Rahmen von regionsweiten Steuerungskonzepten (weitere) Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen festzulegen. Der Freistaat Bayern nützt hierbei die gegenwärtige Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP), um eine entsprechende Festlegung im Energiekapitel des LEP´s zu integrieren. Alle Planungsverbände haben bis zum 31.12.2027 1,1 % ihrer Regionsfläche zur Erreichung des landesweiten Flächenbeitragswerts nach dem Windenergiebedarfsgesetz als Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen festzulegen. Eine Entscheidung darüber, wie der durch den Freistaat Bayern nachzuweisende Flächenbeitragswert von 1,8 % der Landesfläche bis zum 31.12.2032 regional verteilt werden soll, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht getroffen.
Die Stadt Riedenburg gehört zum Regionalen Planungsverband Nr. 11 Regensburg. Der Regionale Planungsverband Regensburg hat derzeit noch keine Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete ausgewiesen. Im Planungsausschuss am 15.11.2022 wurde daher der Beschluss gefasst, Potenzialflächen für Vorranggebiete unter Einbeziehung der Kommunen zu ermitteln. Die Gemeinden können Flächenvorschläge abgeben und wurden um Rückmeldung zu den ermittelten Potenzialgebieten gebeten.
Zur Ermittlung der Flächenvorschläge wurde für das Gebiet der Stadt Riedenburg eine Potenzialanalyse durch die Energieagentur Regensburg e. V. durchgeführt. In dieser sind Potenzialflächen mit einer Gesamtgröße von 814 ha dargestellt. Beim Riedenburger Stadtgebiet mit einer Größe von 10.040 ha wäre dies ca. 8,11 % der Fläche.
In der Sitzung am 02.03.2023 hat der Stadtrat beschlossen, dass als Grundlage für die Rückmeldung zu den abgeleiteten Potenzialgebieten die durch die Energieagentur Regensburg e. V. erstellte Potenzialflächenanalyse zu verwenden ist. Als zustimmungsfähiger Potenzialgebietsbereich wurde die gekürzte Flächenübersicht mit einem Anteil von 477 ha bzw. ca. 4,7 % des Stadtgebiets gemeldet.
Zwischenzeitlich wurden folgende Anträge auf Vorbescheid nach dem BImSchG eingereicht:
- Windpark Winterholz 1 für 3 Windenergieanlagen (WEA 1, 2 und 5)
- Windpark Winterholz 2 für 2 Windenergieanlagen (WEA 3 und 4)
- Windpark Winterholz 3 für 1 Windenergieanlage (WEA 6)
Die Windenergieanlagen sind jeweils mit einer Narbenhöhe von 164 m, einem Rotordurchmesser von 163 m und einer Gesamthöhe von 245,5 m geplant.
In der Stadtratssitzung am 23.11.2023 hat der Stadtrat das gemeindliche Einvernehmen zu den Vorhaben erteilt.