Windenergie: Stadt Riedenburg

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Windenergie

Windkraftplanung Riedenburg – Stand des Verfahrens

letzte Aktualisierung 20.09.2017

Aktuelle Entwicklung

Die Fa. PRIMUS Energie GmbH, Ziegetsdorfer Str. 109, 93051 Regensburg hat im Juli 2017 ein neues Konzept vorgelegt, das im Bereich nördlich von Jachenhausen/Dieterzhofen 6 Windkraftanlagen vorsieht, die gemäß der 10-H Abstandsregelung 149,9m (2), 159,9m (3) und 199,9m (1) hoch werden sollen und eine Jahresenergieerzeugung von ca. 24 Mio. kW/h erbringen sollen.

Dieses Konzept wurde in der öffentlichen Stadtratssitzung am 19.09.2017 vorgestellt und kann hier (PDF-Datei) eingesehen werden.

Im Laufe der nächsten Monate wird hierzu zunächst eine Bürgerversammlung für die betroffenen Ortsteile stattfinden, im Anschluss daran wird der Stadtrat über das weitere Vorgehen beraten.

Hinweis: Durch die Einführung der 10-H Abstandsregelung in der Bayer. Bauordnung und deren gerichtlicher Bestätigung wären die bisherigen Planungen von Windkraftfirmen nur noch durch Aufstellung eines von der 10-H Abstandsregelung abweichenden Bebauungsplans durch die Stadt Riedenburg umsetzbar. Da die Bürgerbefragung in den betroffenen Ortsteilen ergeben hat, dass die dortige Bevölkerung ein Abweichen von der 10-H Abstandsregelung ablehnt, kann davon ausgegangen werden, dass der Stadtrat sich hieran orientieren wird.  

Nachdem das Planungsverfahren zur Darstellung von Konzentrationsflächen für Windkraftnutzung nicht abgeschlossen wurde, besteht derzeit folgender Rechtsstatus im Bereich der Großgemeinde Riedenburg: In der Schutzzone des Naturparks Altmühltal (Wald) sind keine Windkraftanlagen (WKA) möglich, auf den Freiflächen sind unter Beachtung der 10-H Abstandsregelung WKAs grundsätzlich möglich, allerdings bei weitem nicht in der ursprünglich geplanten Höhe von 200 m. Ferner gelten auch dort eine Vielzahl weiterer Beschränkungen technischer und rechtlicher Art (Richtfunk, Flugsicherheit, Naturschutz, Immissionsschutz …).  Bislang haben sich noch keine Windkraftfirmen gegenüber der Stadt geäußert, ob und welche weiteren Planungen im Hinblick auf die neue Rechtslage für den Bereich der Stadt Riedenburg bestehen.

Ausgangslage: Nach der Atomkatastrophe von Fukushima im März 2011 beschloss die Bundesregierung den Atomausstieg bis 2022 (Energiewende). Das Energiekonzept der Bayer. Staatsregierung sieht vor, hierzu bis 2020 den Strombedarf Bayerns zu 50% aus regenerativen Energien zu decken, davon sollen 6 – 10% aus Windkraft erzeugt werden. Hierzu sind in Bayern ca. 1.000 bis 1.500 neue Windkraftanlagen zu errichten.

Auf dem Gebiet der Großgemeinde Riedenburg befindet sich eine Reihe von potentiellen Standortflächen für Windkraftanlagen. Diese konzentrieren sich auf den nördlichen Rand des Gemeindegebiets, grenzen an das Gebiet der Stadt Hemau und des Marktes Painten an und liegen vorwiegend in Waldflächen. Die Windgeschwindigkeit ergibt sich aus dem Energie-Atlas Bayern.

Einleitung des Planungsverfahrens: Seit dem 05.09.2011 läuft ein Verfahren zur Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans zur Konzentrationsflächendarstellung für Windkraftnutzung für das Gebiet der Stadt Riedenburg. Am 25.11.2011 fand die öffentliche Vorstellung der Pläne in der Fassung vom 24.11.2011 im Gasthaus Forster in Jachenhausen statt. Hierbei waren 72 Besucher(innen) erschienen - Einwendungen gegen die Planung wurden nicht erhoben.

Zonierungskonzept: Danach war zunächst das Zonierungskonzept für den Naturpark Altmühltal bzw. dessen Übernahme in die Naturparkverordnung zum 22.10.2013 abzuwarten. In diesem wurde festgelegt, in welchen Teilbereichen der Schutzzone (Landschaftsschutzgebiet) aus der Sicht des Naturschutzes Ausnahmezonen für Windkraftnutzung ausgewiesen werden können (blau) und welche als Tabuzonen freigehalten werden müssen (rot), bereits in diesem Planungsstadium ist der größte Teil des Gemeindegebiets für Windkraftnutzung ausgeschieden:

Verordnung Karte Riedenburg (PDF-Datei) – in dieser Darstellung sind weitere Kriterien, wie die Abstandsflächen zu den Orten, nicht berücksichtigt.

Hier finden Sie weitere Unterlagen zum Zonierungskonzept für den Naturpark Altmühltal:

Öffentliche Auslegung: Die aktuelle Planfassung vom 07.05.2014 lag nunmehr in der Zeit vom 26.05.2014 – 27.06.2014 im Rathaus, St.-Anna-Platz 2, Zimmer Nr. 14, OG zur Einsichtnahme öffentlich aus, während dieser Frist konnten Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Elektronische Stellungnahmen unter Angabe des vollständigen Namens und der Postanschrift waren möglich an: kristina.heil@riedenburg.de

Gleichzeitig wurden rund 60 Fachstellen, darunter alle an das Gebiet der Großgemeinde Riedenburg angrenzenden Nachbargemeinden, um Stellungnahme gebeten.

Im Rahmern der öffentlichen Auslegung wurde eine Vielzahl von Äußerungen fristgerecht eingereicht, diese entfallen auf Bürger(innen) folgender Ortsteile:

Jachenhausen 55, Otterzhofen 12, Perletzhofen 1, Ried 4, Schaitdorf 3, Baiersdorf 3, Eggersberg 1, Harlanden 1, Eggersberg 1, Riedenburg 2, Aichkirchen 28, Altenlohe 1, Thonlohe 1.

Die Auswertung der Äußerungen wird einige Zeit in Anspruch nehmen und ist dann dem Stadtrat zur Beratung in öffentlicher Sitzung vorzulegen. Möglicherweise ist bis dahin eine Klärung der Frage der vom Freistaat Bayern angestrebten 10 H Abstandsregelung erfolgt.

Den vollständigen Text der Auslegungsbekanntmachung und die wichtigsten der ausliegenden Unterlagen finden Sie weiterhin hier:

Darüberhinaus konnten die Pläne zum Standortkonzept und die Stellungnahme des Landratsamts Kelheim mit Ergänzungen im Rathaus eingesehen werden.

Zusätzlich fanden folgende Info-Veranstaltungen statt:

  • Info-Veranstaltung der Stadt Riedenburg am Mittwoch, 28. Mai 2014 um 20:00 Uhr im Gasthaus Forster in Jachenhausen (hieran haben rund 200 Besucher(innen) teilgenommen)
  • Info-Veranstaltung der Stadt Riedenburg am Dienstag, 17. Juni 2014 um 19:00 Uhr im Gasthaus Forster in Jachenhausen mit Rechtsanwalt Frank Sommer von der Anwaltskanzlei Meidert & Partner, München (hieran haben rund 200 Besucher(innen), sowie Vertreter der Stadt Hemau einschl. Erstem Bürgermeister Pollinger teilgenommen)
  • Info-Veranstaltung der Stadt Riedenburg am Dienstag, 24.06.2014 um 18:00 Uhr im Sitzungsaal des Rathauses in Riedenburg mit Frau Oberregierungsrätin Dettenhofer; Leiterin der Abteilung Bau und Umweltschutz beim Landratsamt Kelheim sowie Vertretern von Windkraftplanungsbüros (hieran haben neben den meisten Stadtratsmitgliedern auch rund 35 Besucher(innen) teilgenommen) - Dabei brachten die Teilnehmer übereinstimmend zum Ausdruck, dass eine Verringerung der Anzahl der möglichen Windkraftanlagen auf eine erträgliche Anzahl gefordert werde, hierzu sollten die Konzentrationsflächen auf das Mindestmaß verkleinert werden. Auch die Anwendung einer 10 H-Abstandsregelung wurde gefordert.
  • Info-Fahrt am 07.07.2014 zur Gemeinde Denkendorf mit Besichtigung einer WKA im neuen Windpark bei der Dörndorf/Bitz, (hieran nahmen ca. 30 Mandatsträger bzw. Bürgerinnen und Bürger aus den Gemeindebereichen Riedenburg und Hemau teil) - Im Bereich der Gemeinde Denkendorf (Fläche ca. 44 km²) sind derzeit 8 WKAs in Betrieb, weitere 5 WKAs sind geplant. Im neuen Windpark beträgt der gerinste Abstand einer WKA zum nächsten Ort 860 m. 

Änderung der Bayerischen Bauordnung – 10-H Abstandsregelung:

Zum 21.11.2014 ist eine Änderung der Bayer. Bauordnung in Kraft getreten, wonach die Privilegierung von Windkraftanlagen im Außenbereich nur noch dann gilt, wenn diese einen Mindestabstand vom 10-fachen ihrer Höhe zu Wohngebäuden … haben (10-H Regelung).

Ein Abweichen hiervon ist nur dann möglich, wenn Gemeinden im Einvernehmen mit betroffenen Nachbargemeinden entsprechende Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) aufstellen.

Das Verfahren zur Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans zur Konzentratiomnsflächendarstellung für Windkraftnutzung wurde seit der öffentlichen Auslegung nicht weitergeführt, da zunächst die anlaufende Änderung des gesetzlichen Grundlagen abgewartet werden sollte.

Nunmehr erwartet die Stadt Erläuterungen und Ausführungsbestimmungen seitens der Staatsregierung zur neuen Rechtslage.

Informationsschreiben der OSTWIND project GmbH

Mit Schreiben vom 07.11.2014, Eingang am 11.11.2014 mit Übersichtsplan (PDF-Datei) wurde die Stadt Riedenburg von der OSDTWIND Projekt GmbH informiert, dass am 07.11.2014 ein Antrag auf Genehmigung von 12 Windkraftanlagen auf den Gebieten der Städte Hemau (5) und Riedenburg (7) eingereicht wurde.

Damit wurde die ursprünglich geplante Zahl von 15 Anlagen um 20% reduziert. Die OSTWIND Project GmbH sieht hierin einen Ausdruck ihres guten Willens und möchte damit die Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern steigern.

Antragsunterlagen wurden der Stadt nicht vorgelegt, dies wird im weiteren Verlauf des Verfahrens durch das Landratsamt Kelheim erfolgen.

Ohne dem Landratsamt Kelheim bei der Beurteilung des Antrags vorgreifen zu wollen, geht die Stadt Riedenburg davon aus, dass der Antrag auf Grund der gegebenen Rechtslage, des Zonierungskonzepts des Naturparks Altmühltal und des Stands der Bauleitplanung der Stadt nicht genehmigungsfähig sein dürfte.

Angemerkt wird, dass kürzlich eine Gruppe von Gemeindebürger(inne)n bei der Stadt vorgesprochen hat und ihre positive Haltung zur Errichtung von Windkraftanlagen im nördlichen Gemeindebereich zum Ausdruck gebracht hat.

Weitere Planungsschritte bzw. die Behandlung von Anträgen werden ausschließlich in öffentlicher Stadtratssitzung behandelt, die jeweiligen Tagesordnungen werden rechtzeitig in der Presse und auf dieser Internetseite bekanntgegeben.

Eingang von Anträgen

Durch das Landratsamt Kelheim wurden der Stadt Riedenburg am 26.11.2014 3 Antragsgehefte nach dem Immissionsschutzrecht für insgesamt 6 Windkraftanlagen in den Gemarkungen Jachenhausen und Otterzhofen zugeleitet, mit der Aufforderung, bis zum 16.01.2015 eine Stellungnahme zum bauplanungsrechtlichen Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 Baugesetzbuch) abzugeben. Ein weiterer Antrag für eine WKA wurde angekündigt.

Der Stadtrat hat sich in der öffentlichen Sitzung am 09.12.2014 um 19:00 Uhr mit den Anträgen befasst und das Einvernehmens nach § 36 Baugesetzbuch nicht erteilt, sondern zunächst die Zurückstellung der Anträge um 1 Jahr beim Landratsamt Kelheim beantragt. Man hofft, dass innerhalb dieser Frist eine Klärung des rechtlichen Bestandes der 10-H Regelung erfolgt.

Gemeinsames Gespräch mit Anwohnern

Am 27.02.2015 fand im Rathaus ein gemeinsames Gespräch zwischen Einwohnern der Ortsteile Jachenhausen und Otterzhofen, sowie Erstem Bürgermeister Lösch und Vertretern des Stadtrats statt. Anlass war ein Hinweis aus den Reihen des Stadtrats, wonach sich die "Fronten" zwischen Gegnern und Befürwortern von Windrädern in diesen Ortsteilen aufgelockert hätten und eine Kompromisslösung vorstellbar sei. Diese Hoffnung hat sich im Laufe des Gesprächs nicht bestätigt, die Gegner beharrten auf der Forderung, die 10-H Regelung nicht durch eine Bauleitplanung der Stadt zu umgehen, mit der Folge, dass dann die derzeit üblichen 200 m hohen Anlagen vollständig ausgeschlossen werden. Die anwesenden Befürworter kritisierten, dass hierdurch die Energiewende bereits im Ansatz gestoppt werde. Hierauf wurde von einzelnen Windkraftgegnern der Ausbau von Stromtrassen für Off-shore-Anlagen als Lösungsweg vorgeschlagen. Erster Bürgermeister Lösch kündigte abschließend eine Befragung der Einwohner der betroffenen Ortsteile an, die durch Ausfüllen eines "Stimmzettels" im Rathaus erfolgen soll. Die letzte Entscheidung über das weitere Vorgehen liegt dann beim Stadtrat.

Planung der Stadt Hemau

Der Stadtrat von Hemau hat kürzlich einen Planentwurf gebilligt, der auf 2 Teilflächen, die im Grenzbereich der Gemeinden Riedenburg und Hemau liegen würden, 4-5 Anlagen auf Hemauer Seite und 5-6 Anlagen auf Riedenburger Seite vorsehen würde, diese Planung wird nunmehr ins weitere Verfahren gehen, kann aber nur für das Gebiet der Stadt Hemau eine Rechtswirkung entfalten.

Wir bitten, die weitere Entwicklung der Planung im Bereich der Stadt Hemau den Veröffentlichungen der Stadt Hemau direkt zu entnehmen.

Bürgerbefragung in Jachenhausen, Otterzhofen und Ried zur 10-H Abstandsregelung

Als weiteres Element im Dialog mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern wurde in der Zeit vom 11.-23. Mai eine Befragung durchgeführt.

Weitere Infos:

Ergebnis zur Bürgerbefragung zu einer evtl. Abweichung von der 10-H Abstandsregelung:

Der Stadtrat hat daraufhin in der Sitzung am 25.06.2015 beschlossen, dass im Falle einer Weiterführung der Konzentrationsflächenplanung von der 10-H Abstandsregelung nicht abgewichen wird. Ob und ggf. in welcher Form die Planung weitergeführt wird, bleibt der weiteren öffentlichen Beratung und Entscheidung des Stadtrats vorbehalten.

Derzeit ist das Planungsverfahren gestoppt, ein Abbruch des Planungsverfahrens hätte zur Folge, dass in Waldflächen auf Grund des Zonierungskonzepts für den Naturpark Altmühltal überhaupt keine Windkraftanlagen möglich sind, dass aber auf Freiflächen auf Grund der grundsätzlich weiterhin geltenden Privilegierung von Windkraftanlagen im Außenbereich Windkraftanlagen im Rahmen der 10-H Abstandsregelung möglich wären.

Die mit der Planung ursprünglich verfolgte Absicht bestand darin, Windkraftanlagen möglichst weit entfernt von den Ortsteilen, und damit im Wald zu positionieren.

Weitere Informationen:

Unter EnergieatlasBayern finden Sie die neuartige "3-D-Analyse von Windenergieanlagen" mit der Sie u.a. die optische Auswirkung von Windenergieanlagen auf Ihr spezielles Wohnumfeld simulieren können.